Die Justizcloud im Detail
Gemeinsames Vorhaben von Bund und Ländern
Die Umsetzung der bundeseinheitlichen Justizcloud hat begonnen. Auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie ist die Justizcloud 2025 in die Vorbereitungsphase gestartet. Der Bund stellt hierfür eine Anschubfinanzierung aus der Digitalisierungsinitiative für die Justiz bereit. Eine erste lauffähige Version – ein sogenanntes Minimum Viable Product (MVP) – soll möglichst früh im Jahr 2027 zur Verfügung stehen.
Die Projektleitung übernimmt ein Aufbaustab, der im Land Baden-Württemberg angesiedelt ist. Der Aufbaustab besteht aus Fachleuten aus der Justiz und von öffentlichen IT-Dienstleistern. Aus dem Aufbaustab soll künftig eine Betriebsanstalt für die Justizcloud entstehen – die Justizcloud-Einheit. Diese Justizcloud-Einheit wird die bundeseinheitliche Justizcloud künftig für die gesamte Justiz betreiben, ausbauen und weiterentwickeln.
Den schrittweisen Aufbau der bundeseinheitlichen Justizcloud haben die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern auf dem 5. Bund-Länder-Digitalgipfel im November 2024 beschlossen.
Das Zielbild der Justizcloud
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde das Zielbild für eine bundeseinheitliche Justizcloud entwickelt. Es unterscheidet zwischen einer fachlichen, technischen und rechtlich-organisatorischen Dimension.
Fachliches Zielbild
Die Justizcloud folgt dem „Greenfield-Ansatz“: Der Fokus liegt auf modernen, bereits „cloud-nativ“ entwickelten Verfahren. Bestehende Anwendungen werden von Anfang an mitgedacht und – soweit fachlich sinnvoll und wirtschaftlich möglich – in den Cloud-Betrieb integriert.
Technisches Zielbild
Die technische Dimension des Zielbilds sieht vor, die Justizcloud als „Private Community Cloud“ aufzubauen. Als Grundlage dienen die bestehenden Infrastrukturen der öffentlichen IT-Dienstleister der Länder, die über ein eigenes Justiznetz miteinander verbunden werden. In einer künftigen Ausbaustufe soll die Möglichkeit bestehen, auch Leistungen privater Cloud-Anbieter einzubinden.
Rechtlich-organisatorisches Zielbild
Die Justizcloud eröffnet Bund und Ländern die Möglichkeit, Aufgaben des IT-Betriebs gemeinsam wahrzunehmen und dabei die für die Justiz erforderliche Redundanz sicherzustellen. Angestrebt wird die Gründung einer staatlichen Stelle („Justizcloud-Einheit“), die den Bund-Länder-übergreifenden Cloud-Betrieb steuert.
Die Justizcloud als Innovations- und Effizienztreiber
Die bundeseinheitliche Justizcloud entsteht als souveräne „Private Community Cloud“ auf Basis der bestehenden IT-Infrastrukturen der Länder. Künftig lassen sich moderne Fachverfahren wie GeFa (Gemeinsames Fachverfahren) oder AuRegis (länderübergreifendes gemeinsames Registerfachverfahren) auf der Justizcloud einmal standardisiert für Bund und Länder betreiben – anstelle eines separaten Betriebs in jedem Bundesland. Das bringt viele Vorteile:
Kostenersparnis und Effizienz:
Auf der Justizcloud werden IT-Anwendungen kostengünstig und einfach betrieben – doppelte Entwicklungen auf Bund- und Länderebene entfallen.
Sicherheit und Souveränität:
Die Justizcloud ermöglicht Software-Updates in Echtzeit, reduziert Ausfallzeiten und garantiert hohe Standards bei IT-Sicherheit und Datenschutz.
Zusammenarbeit und Nutzerfreundlichkeit:
Einheitliche Schnittstellen und strukturierte Daten erleichtern die Zusammenarbeit innerhalb der Justiz und vereinfachen den Zugang für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Notarinnen und Notare sowie für Anwältinnen und Anwälte.